Aus dem Achimer Kreisblatt vom 21. April 2006:

"105 Reichsthaler, gerechnet in Pistolen"
Heimatverein erbte aus Privatbesitz altes Depositenbuch des Gogerichts Achim / Geführt von 1769 bis 1832

ACHIM (la) . Der Herr Gogrefe von Weissenfels "überliefferte Einhundert und fünf RTh. in Pistolen zu 5 RTh. gerechnet, welche von Loddig Heitmann zu Tüchten gerichtlich deponiret und registriret worden".
Klar, so etwas wurde schon einige Zeit vor den jüngsten Rechtschreibreformen zu Papier gebracht. Die Sätze entstammen dem ersten Eintrag im Depositenbuch des Achimer Gogerichts, das am 24. Mai 1769 eingeführt und bis 1832 weitergeführt wurde.
Auf der nächsten Seite heißt es dort weiter über den armen Loddig Heitmann: "Nebenstehende 105 RTh sind an Marquardt Luessen zu Embsen in Gegenwart Loddig Heitmann Witwe und deren Vormundes Hinrich Heitmann zu Tüchten ausgezahlt worden. Achim 20. Januar 1770".
So wurde im Depositenbuch alles über Ein- und Ausgang hinterlegter Gelder oder Dokumente etwa zu Grundstücks- und Erbsachen festgehalten - in altdeutscher Handschrift natürlich.
Dieses historische Buch mit reichhaltigen Informationen erbte jetzt der Achimer Heimatverein aus Privatbesitz.

Das Depositenbuch

Heimatvereins-Vorsitzender Ulrich Budler (links) und Mitglied Rolf Schröder blättern interessiert im Depositen-Buch des Gogerichts Achim von 1769.

Die Einführung der Bücher geht auf eine Verordnung Georg II. aus dem Jahre 1737 zurück. "Zu Verhütung alles Anstosses und Unrichtigkeit" wird für "nöthig erachtet...bey Unsern Justiz-Collegiis, Aemtern und denen Stadt-Gerichten" genaue Aufzeichnungen zu führen. Es sollte in den Gerichten "ein starker und mit vesten Schlössern, wie auch mit Rollen, um denselben bey Feuers-Gefahr oder sonst desto leichter fortbringen zu können, versehener Deposit-Kasten verfertigt werden".
Dort wurden dann Dokumente und Gelder hinterlegt. Namen des Besitzers und Art von Münzsorten mussten sofort in einem Depositenbuch vermerkt werden.
Mehrmals musste allerdings von höherer Stelle nachgemahnt werden. So hieß es 1797 tadelnd: "Bei der Rechnungs-Abnahme der bisher eingebrachten und vorgezeigten Depositen-Bücher der Königl. Aemter und Stadt-Voigteyen (wurde) mit missfälligem Befremden, wahrgenommen, wie von verschiedenen Beamten wegen haltung ordentlicher und nach einer vorgeschriebenen Form eingerichteter Depositen-Bücher teils gar nicht, teils nicht auf eine den Vorschriften gemäße Art, nachgelebet werden".
Diese Ermahnungen haben wohl mit dazu geführt, dass auch im Gogericht Achim ein solches Buch eingeführt wurde.
Wie der Heimatverein seine neue historische Kostbarkeit nutzt und wie sie vielleicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sei noch zu beraten, teilte Klaus Bischoff vom Vereinsvorstand gestern mit.

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