Aus dem Achimer Kreisblatt vom 10. Februar 2004:

Königin Christine verbot Hexenprozesse
Auslöser war Prozess gegen einen Ratsherrn und die Frau des Bürgermeisters im Jahre 1667
Von Jürgen Siemers

VERDEN. Nun konnten die Menschen in der Stadt Verden und im Stift aufatmen, die Zeit der Prozesse mit allen ihren Grausamkeiten gegen "Hexen", Frauen und Männer, die der Hexerei beschuldigt wurden, sollte vorbei sein. Mit dem Dekret vom 16. Februar 1649, also vor 355 Jahren, verbot die schwedische Königin Christina in Verden die Hexenprozesse, die hier seit Anfang des 16. Jahrhunderts Schrecken in allen Bevölkerungskreisen verbreitet hatten.
Aus dem Jahre 1517 stammt für Verden darüber die älteste Nachricht. Drei Frauen waren wegen "Hexerei" ins Gefängnis gebracht worden, jedoch vom Bischof Christoph begnadigt. Mit diesen ersten Nachrichten ist aber nicht ausgeschlossen, dass es bereits schon früher Verleumdungen wegen Hexerei und Zauberei auch in unserem Gebiet gegeben hatte.
Ausführliche Informationen über die Hexenjagd in Verden sind in den Heimatkalendern 1981 von Otto Voigt und 2001 von Joachim Wook nachzulesen.

Hexenverbrennung um 1546 in Würzburg

Grausames Ende: Hexenverbrennung um 1546 in Würzburg.

Einer der letzten Prozesse in Verden war Auslöser, dass diese furchtbaren Demütigungen hier eingestellt worden sind. In einem umfangreichen Hexenprozess im Jahre 1647 vor dem Domkapitel in der Süderstadt, hatten einige auf der Folter Anschuldigungen gegen den Norderstädter Ratsherrn Franz Panning und Catharina Wolpmann, Ehefrau des Bürgermeisters, erhoben. Beide wurden vom Rat der Norderstadt festgesetzt. Vertreter der vorläufigen schwedischen Regierung im Bistum Verden setzten den Oberkommandierenden von Königsmarck im Juli 1647 über die hiesigen Hexenprozesse in Kenntnis. Inzwischen hatten die Angehörigen der beiden Inhaftierten Rechtsgutachten eingeholt. Diese sprachen sich für eine Haftentlassung aus.
Nun suchten die Familien Hilfe bei den Schweden. Domkapitel und Magistrat der Norderstadt wurden von schwedischer Seite aufgefordert, Panning und Wolpmann gegen Kaution zu entlassen, da kein Haftgrund vorläge. Eine Reaktion erfolgte nicht, es half auch keine Strafandrohung zur Zahlung von 1000 Goldgulden.
Nun setzten die Schweden eine Untersuchungskommission ein. Auch diese kam nach Anhörung verschiedener Gutachten ebenso zu dem Urteil, dass das Verfahren seitens der Verdener nicht zulässig sei. Dem Verdener Magistrat aber wurde im August 1648 von der Universität Helmstedt ein rechtmäßiges Vorgehen bestätigt.
Dadurch gestärkt, wandten sich die Verdener am 30. November 1648, unmittelbar an Königin Christina von Schweden und baten, die Kommission aufzuheben, da diese sich unberechtigt eingemischt hätte. Königin Christina, so ist es überliefert, ließ sich Bericht erstatten und ordnete in ihrer Resolution vom 16. Februar 1649 an den Rat der Norderstadt an, "... so tun wir aus diesen und anderen Ursachen Euch hiermit ernstlich anbefehlen .... Ihr alle ferneren Inquisition und Prozesse in diesem Hexenunwesen einstellet". Es liegt hier ein ausführliches Schreiben der Königin vor, dieser Passus muss leider genügen. Im Mai bat der Verdener Magistrat um eine günstigere Entscheidung, da es wohl unzumutbar sei, den Ratsherrn Panning, diesen "bösen Menschen und verdächtigen Zauberer" wieder in den Rat aufzunehmen.
Von schwedischer Seite wurde nun die Fortführung dieses Prozesses erlaubt mit der Auflage, dass ein Vertreter der schwedischen Regierung dabei anwesend sein werde. Der Prozess wurde von Verden nicht weiter geführt! Dass es im Jahre 1683 den Versuch gab, nochmals einen Prozess gegen eine Verdener Einwohnerin durchzuführen, sei noch erwähnt, er verlief ebenfalls im Sande.

nach oben

zurück