Aus dem Achimer Kreisblatt vom 9. November 2006:

Mitunter ging es um Leben und Tod
Das Gohgericht existierte vermutlich schon im frühen 15. Jahrhundert / Gut besuchter Vortrag bei der Geschichtswerkstatt

ACHIM (mm) . Schon 1426 wird ein "Gogrefe zwischen Langwedel und Bremen" urkundlich erwähnt, von Achim ist allerdings noch nicht ausdrücklich die Rede. Dafür von Geschworenen, die zu viel soffen und deshalb Geldbuße an den Bremer Erzbischof zahlen mussten. Professor Dr. Armin Schöne wusste dieses in seinem Vortrag "Das Gohgericht Achim" am Dienstagabend bei der Geschichtswerkstatt zu berichten.
Der versierte Hobbyhistoriker, von Beruf Ingenieur, referierte vor mehreren Dutzend Zuhörern im Hotel Gieschen. Ein Interesse, über das sich nicht zuletzt Karlheinz Gerhold als Vorsitzender der Achimer Geschichtswerkstatt freute.
Wie Schöne ausführte, formulierte 1500 Erzbischof Johann Rode eine Gerichtsverfassung, in der er sechs Gerichtsformen beschrieb, wobei das Gogericht - lange Zeit ohne "h" geschrieben - eine mittlere Stufe einnahm. Das "Gericht zwischen Langwedel und Bremen", wie es immer noch den wahren Ort verschleiernd hieß, der aber sehr wahrscheinlich Achim war, besaß dabei das Privileg, ein "freies" Gogericht zu sein. Das heißt, das Land konnte den "Go" frei wählen; andernorts bestimmten erzbischöfliche Vasallen die Amtsperson.

Karlheinz Gerhold und Dr. Armin Schöne

Karlheinz Gerhold (l.), Vorsitzender der Geschichtswerkstatt Achim, bedankte sich bei Professor Dr. Armin Schöne für dessen aufschlußreichen Vortrag über das Gohgericht. Foto: Mix

Der Gogrefe war Vorsitzender des Gerichts, er fällte aber nicht die Urteile. Strittiges verhandelten Rechtsanwälte, auch Zeugen wurden angehört. Für unser heutiges Rechtsverständnis merkwürdig mutet an, dass die das Urteil sprechenden Geschworenen bei dem Prozess gar nicht anwesend waren, sondern von Abgesandten des Gerichts über die Verhandlung informiert wurden. "Das sollte eine größere Neutralität und Unabhängigkeit gewährleisten", erklärte Schöne.
Mitunter ging es vor dem Gogericht um Leben und Tod. So am 12. September 1601, als Gogref Lüder Clüver "Notgericht" hielt, wie der 74-jährige Geschichtsforscher aus Langwedel aus alten Aufzeichnungen zusammentrug. Danach klagte Detmar Hencken den verhafteten Hermann Schünemann an, zwei Diebstähle, einer davon mit schwerer Körperverletzung verbunden, begangen und an einer Gefangenenbefreiung mitgewirkt zu haben. Der Beklagte gestand und bat um Gnade. Doch es nutzte nichts. Er wurde zum Tod durch den Strang verurteilt und hingerichtet.
Ungeachtet dieses spektakulären Falls entwickelten sich die "großen Linien" weiter. 1630 belehnte der Bremer Erzbischof den Go Dietrich Clüver, womit dieser ein von der Kirche abhängiger war. Als der schwedische Feldherr von Königsmarck 1649 die Gegend eroberte, taucht erstmals der Name "Gohgericht Achim" auf. Der Begriff "Goh" oder "Go" ist dabei laut Schöne als "Gau" zu deuten. 1695 wird die Achimer Institution, die für ein Gebiet bis hin zum heutigen Weserstadion zuständig war, königliches Gericht. Beamtete Richter werden dort nun beschäftigt.
1803 fiel die Gerichtshoheit vom Land Hannover an Bremen, das Gohgericht ist jetzt zugleich Amt und Amtsgericht. Was dann 1852 durch die Gewaltenteilung, die Trennung von Verwaltung und Jurisdiktion, aufgehoben wurde. Quasi der Ursprung des (1932 beerdigten) Kreises Achim und des Amtsgerichts Achim.

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